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Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 11
Voss: "Besser etwas Falsches tun als gar nichts."
Vor mittlerweile 17 Monaten hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine neue Urheberrechtsrichtlinie präsentiert. Im Europäischen Parlament, genauer gesagt in dessen Rechtsausschuss, verhandelt man aber immer noch über die eigene Verhandlungsposition. In einem Interview mit Friedhelm Greis für Golem.de hat Verhandlungsführer MEP Axel Voss (EVP) gezeigt, dass er weder Argumente für ein Leistungsschutzrecht noch Ahnung vom Internet hat.
Voss ist ein großer Befürworter eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Seine Parlamentsgruppe hat er längst auf Linie gebracht. Er sei getrieben von der Idee einer freien und unabhängigen Presse. Er habe "das Gefühl", dass Online-Plattformen wie Google oder Facebook eine übermächtige Verhandlungsposition hätten, nicht nur gegenüber dem Springer-Verlag, auch gegenüber Staaten wie Deutschland und Spanien. Und er habe "das Gefühl", dass es auf dem Werbemarkt im Internet keinen Wettbewerb mehr gebe. Argumente? Fehlanzeige.
Auf jeden Fall müsse man etwas tun zum Schutz der Presse. Allerdings:
Ob das Leistungsschutzrecht am Ende das Heilmittel sein wird, weiß ich auch nicht. Es ist nur der Versuch, dieses Ungleichgewicht, das im Moment herrscht, irgendwie besser auszugleichen.
Warum versucht man es dann nicht auf andere Weise, z.B. mittels Anpassungen des Wettbewerbsrechts, steuerlichen Vergünstigen für Verlage oder gezielter Förderung von europäischen Start-ups, die innovative Ideen im Medienbereich haben? Nach Ansicht von Voss wohl alles nicht effektiv genug:
Das Leistungsschutzrecht ist vielleicht nicht die beste Idee, aber es ist, glaube ich, die einzige, die wir bislang auf dem Tisch liegen haben, um hier irgendwie was zu verbessern.
Von einer Vermutungsregel zugunsten von Presseverlagen, die es ihnen erleichtern würde, gerichtlich gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, hält Voss auch nichts. Es geht ihm um etwas anderes:
Wir müssen etwas tun, um die Strukturen abzusichern, eine Vermutungsregelung ist nicht das starke Zeichen, das wir brauchen.
Das ist also des Pudels Kern: das Absichern von Strukturen. Ob diese inzwischen veraltet und überholt sind, ist offensichtlich egal. Sie müssen um jeden Preis erhalten werden. Doch genau darum darf es bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts gerade nicht gehen, wie auch der BGH in seiner Hartplatzhelden.de-Entscheidung von 2010 schon ausgeführt hat. Voss interessiert es freilich wenig, ob ein Leistungsschutzrecht wirklich gerechtfertigt und erforderlich ist. Starke Zeichen braucht es! Nicht ausgewogene, sinnvolle Regelungen. Symbolpolitik für einzelne große (zumeist deutsche) Presseverlage. Dass ein Leistungsschutzrecht kleinen Verlagen, innovativen Start-ups und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern schaden wird, ist ihm dabei völlig egal.
Früher ging es bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht noch um "Piraterie". gemeint war damit die Übernahme ganzer Artikel, die dann auf anderen Webseiten wieder veröffentlicht wurden. Die Aussagen von Voss machen jedoch deutlich, dass das einzige Ziel nur noch ist, irgendwie Geld von Google zu erhalten.
Darauf angesprochen, dass bei Google News keine Snippets mehr, sondern nur noch Überschriften angezeigt werden, wiederholt Voss einfach die alte Verleger-Behauptung: Nutzer würden durch Artikelübersichten davon abgehalten, sich zum ganzen Artikel durchzuklicken. Jetzt enthalten also schon die bloßen Überschriften alle Informationen, um das Bedürfnis der Leserinnen und Leser zu befriedigen? Das ist nicht nur besorgniserregend hinsichtlich der Qualität der Presseartikel, sondern auch eine krasse Unterstellung, die zudem schlichtweg falsch ist. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene und aber unter Verschluss gehaltene Studie (S. 13) kommt zu dem Ergebnis, dass es keine empirischen Nachweise dafür gebe, dass Nachrichten-Aggregatoren einen negativen Einfluss auf die Klickzahlen von Verlagswebseiten hätten.
Abgesehen davon wird Google nie Geld an die Verlage dafür zahlen, dass es deren Snippets oder Überschriften anzeigen darf. Das hat der Konzern bereits in Deutschland und Spanien deutlich gemacht. Doch auch das ignoriert Voss einfach, indem er das alte Oettinger-Mantra wiederholt:
Ich gehe nicht davon aus, dass Google News den ganzen Kontinent ignorieren wird.
Ein weiteres seiner Gefühle. Argumente liefert er nur leider heute ebenso wenig wie Oettinger damals. Faktenbasierte Diskussionen sind da unmöglich.
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