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Voss ignoriert weiterhin Kritik und ist zu keinem Kompromiss bereit
Kaum ist die Sommerpause vorbei, steht auf EU-Ebene schon die erste wichtige Abstimmung an. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen sich auf eine gemeinsame Position zur geplanten Urheberrechtsreform einigen. Eine zentrale Rolle spielt dabei MdEP Axel Voss (EVP, Deutschland), zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss, der trotz aller Kritik nicht bereit ist, von seinem Vorschlag abzurücken.
Hintergrund
Ende Juni 2018 hatte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit den Änderungsvorschlägen von Axel Voss zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zugestimmt. Gleichzeitig hatte man ihm das Mandat für die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Rat erteilt. Doch bereits zwei Wochen später wurden in einer Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments mit den Stimmen der Mehrheit die Änderungsvorschläge im Ganzen abgelehnt und ihm das Mandat wieder entzogen.
Damit wurde gleichzeitig allen 751 Abgeordneten und Abgeordnetinnen die Möglichkeit eröffnet, eigene Änderungsanträge einzubringen. Die Frist dafür endete am 5. September um 14 Uhr (MESZ). Mit Spannung wird nun die finale Abstimmung während der Plenarsitzung am 12. September erwartet.
Unklare Formulierung ohne Erkenntnisgewinn
Bereits in der Vergangenheit hatte Axel Voss seinen Änderungsvorschlag zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 des Kommissionsvorschlags mehrfach überarbeitet, bevor er darüber im Rechtsausschuss abstimmen ließ. Nun schlägt er eine weitere Änderung vor, die minimaler nicht hätte ausfallen können.
In seinem ursprünglichen, vom Rechtsausschuss angenommenen Änderungsvorschlag heißt es, dass sich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht auf Hyperlinks erstrecken solle. Eine solche Formulierung ist jedoch viel zu vage, da nicht klar wird, ob lediglich der „nackte“ Link damit gemeint ist oder ob – wie es schon lange üblich ist – auch dazugehörige Wörter zur Beschreibung des verlinkten Inhalts unter die Ausnahme fallen.
Der neue Vorschlag will nun „bloße Hyperlinks, die von einzelnen Wörtern begleitet werden“ vom Schutzbereich des Leistungsschutzrechts ausnehmen. Diese Formulierung bringt jedoch keine Klarheit. Wie viel sind „einzelne Wörter“? Sind damit auch ganze (kurze) Sätze gemeint? Wenn nein, welcher praktische Anwendungsfall schwebt Voss vor Augen, wenn einzelne und voneinander unabhängige Stichworte schon von vornherein nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen? Oder soll die Formulierung im Umkehrschluss suggerieren, dass selbst ein einzelnes, dem Presseartikel entnommenes Wort vom Leistungsschutzrecht erfasst ist? Wohl kaum, aber eine klare Antwort lässt sich nicht geben. Es ist absolut unklar, was mit dieser Änderung erreicht werden soll.
Geschichte soll sich offenbar wiederholen
Unterstützung erhält Voss von MdEP Jean-Marie Cavada (ALDE, Frankreich). Der Schattenberichterstatter schlägt zusätzlich vor, dass das neue Leistungsschutzrecht nicht für „unwesentliche Teile einer Presseveröffentlichung“ gelten solle, „einschließlich einzelner Wörter oder sehr kurzer Textauszüge.“ Eine fast wortgleiche Ausnahme existiert in Deutschland für das hiesige Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Weil aber niemand rechtssicher sagen kann, was damit konkret gemeint ist, herrscht seitdem ein Unsummen kostender Rechtsstreit über die richtige Auslegung, der nunmehr schon seit knapp fünf Jahren die deutschen Gerichte beschäftigt. Ein Ende dessen ist noch lange nicht in Sicht. Unabhängig vom Ausgang werden bis dahin allein in Deutschland weitere Abermillionen an Euro ausgegeben worden sein, die deutlich besser hätten investiert werden können, als in dieses „realitätsferne Quatschgesetz“.
Befürworter haben auf Durchzug geschaltet
Warum Voss und seine Mitstreiter eine Wiederholung dieses Debakels anstreben und sich der breiten Kritik so hartnäckig widersetzen, ist nicht nachvollziehbar. Es scheint sie schlicht nicht zu interessieren, dass Voss‘ Fraktionskollege und Vorsitzender des Rechtsausschusses Pavel Svoboda (EVP, Tschechien) das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ganz grundsätzlich ablehnt und dafür gute Gründe nennt. Ebenso ignoriert werden beispielsweise ein direkt an Voss adressierter und von über 100 MdEPs aus allen Fraktionen unterzeichnete offene Brief, die offenen Briefe von 25 Forschungseinrichtungen sowie inzwischen mehr als 200 Urheberrechtsexperten aus der ganzen EU oder auch die verschiedenen wissenschaftlichen Studien, die bereits durchgeführt wurden (besonders hervorzuheben ist hier die im Auftrag des Rechtsausschusses durchgeführte Untersuchung).
Sie alle warnen vor der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Denn egal, in welcher Form es kommt, wird es die bestehenden Probleme nicht beseitigen, sondern zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher, innovativer Unternehmen und kleiner Verlage noch weiter vertiefen. Es ist keine einzige Untersuchung bekannt, die zu einem anderen Ergebnis käme. Doch der Mangel an sachlichen Argumenten scheint die Befürworter des Leistungsschutzrechts nicht zu stören. Sie verschließen Augen und Ohren und machen einfach weiter.
Kompromiss schon längst auf dem Tisch
Dabei existiert sogar ein vernünftiger Gegenvorschlag, der erfreulicherweise von der Fraktion Grüne/EFA eingebracht wurde und somit zur Abstimmung kommt. Statt eines Leistungsschutzrechts soll den Presseverlagen eine gesetzliche Vermutung zugutekommen. Damit würden deren Probleme bei der Durchsetzung der ihnen von den Autorinnen und Autoren übertragenen Rechte beseitigt, ohne Online- und Verlagswirtschaft sowie die Internetnutzer/innen unerträglicher und innovationsfeindlicher Rechtsunsicherheit auszusetzen. Voss' ehemalige Fraktionskollegin, die vorherige Berichterstatterin des Rechtsausschusses für die Urheberrechtsreform Therese Comodini Cachia (EVP) hatte diesen Kompromiss schon vor Monaten vorgeschlagen.
Doch dieser Lösung hat sich Voss bisher völlig versperrt, obwohl er von seinem Vorschlag selbst nicht überzeugt zu sein scheint. Das belegt seine Aussage aus diesem Frühjahr, die an Ignoranz nicht zu überbieten ist: „Das Leistungsschutzrecht ist vielleicht nicht die beste Idee, aber es ist, glaube ich, die einzige, die wir bislang auf dem Tisch liegen haben, um hier irgendwie was zu verbessern.“
Appell an die Vernunft
Bei der Abstimmung am 12. September müssen Sie, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, eine Entscheidung für Europa und die Europäer/innen treffen. Stimmen Sie gegen das Leistungsschutzrecht, ganz gleich in welcher Ausprägung es Ihnen von den Befürwortern präsentiert wird. Es wird nur Schaden anrichten und niemandem nützen. Stimmen Sie daher entweder dafür, Art. 11 gänzlich aus der Urheberrechtsreform zu streichen oder befürworten Sie die Vermutungslösung. Europa wird es Ihnen danken!
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