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Das Leistungsschutzrecht würde die Meinungsbildung erschweren – Drei Fragen an Björn Schumacher
Karolin Freiberger: Was halten Sie vom geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage?

Björn Schumacher: Das geplante Leistungsschutzrecht ist nicht mit einer freien Transparenz für Nachrichten vereinbar, die man in einem Land wie Deutschland eigentlich voraussetzen würde. Suchmaschinen wie Google oder News-Aggregatoren wie Virato nutzen meist Titel und Meta-Daten, die von Verlagen explizit zur externen Verwendung in Suchmaschinen vorgegeben werden. Diese Dienste verweisen lediglich auf Beiträge, der komplette Artikeltext wird nicht angezeigt – dafür wir der User direkt zum Publisher weitergeleitet. Virato braucht kein zusätzliches Leistungsschutzrecht, da wir das Urheberrecht bereits wahren.
Ein weiterer Punkt: Die meisten Verlage haben sich für Google News selbst per Bewerbung freischalten lassen und zusätzlich spezielle News-Sitemaps angelegt, um ihre Indexierung zu verbessern. Ebenso wird von den Verlagen recht kostenintensiv Suchmaschinenoptimierung (SEO) betrieben, damit die Verlagsseiten möglichst weit oben in den Suchergebnissen erscheinen. Die Verlage wollen also Services nutzen und vom daraus entstehenden Traffic zehren, sich aber gleichzeitig dafür bezahlen lassen. Darin sehen wir einen Denkfehler.
Worin sehen Sie das größte Problem eines solchen Rechts?
Der Nutzer wird am meisten leiden, sofern das Gesetz zum „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ in Kraft tritt. Sollten Suchmaschinen und Aggregatoren nicht bereit sein, die geplanten Lizenzgebühren an Presseverlage zu zahlen, ist die Informationsvielfalt in Deutschland gefährdet, da sie die Nachrichten nicht mehr anzeigen können. Ein Leistungsschutzrecht würde somit eine fehlende Newstransparenz und Vergleichsmöglichkeit mit sich bringen: Der Nutzer erhält die Ansichten eines Verlags zu bestimmten Nachrichtenthemen, nicht aber die Option auf eine freie Meinungsbildung durch die Suche nach themenverwandten Beiträgen in Suchmaschinen und Aggregatoren.
Was würden Sie den Presseverlagen raten?
Ich rate den Presseverlagen, dass Sie ihre Energie weniger in die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts legen, sondern selbst innovative Ansätze entwickeln und qualitativen Content produzieren, um das Interesse der Nutzer nachhaltig zu steigern. Guter Content wird über soziale Netzwerke verteilt und führt zu einer zusätzlichen Traffic-Steigerung. Stattdessen könnten Verlage Bezahlschranken für bestimmte Inhalte einführen, denn für Qualität wären Nutzer durchaus bereit zu zahlen.
Björn Schumacher ist Innovation Manager bei dw capital und Gründer von virato.de, das zu den IGEL-Unterstützern gehört.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
