Verwandte Beiträge
- „Diese gezielte Desinformation der Öffentlichkeit hat bei Springer Methode.“
- Kabinett beschließt Regierungsentwurf – Presseverlage setzen sich durch
- CDU-Ministerien torpedieren Vorschläge für Schutz von Kreativen, Wissenschaft und Bildung
- Justizministerium präsentiert ersten Entwurf für neues Presseleistungsschutzrecht
- Bundestag beschließt Urheberrechtsreform
- Justizministerium plant das nächste europarechtswidrige Geschenk für Presseverlage
- Zweiter Entwurf des BMJV geht zwei Schritte zurück
Streams
15. Oktober 2013 - 15:14
- Carta » Leistungsschutzrecht
Angstfrei zitieren
3. Oktober 2013 - 9:16
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Stehen zwei Verwertungsgesellschaften in den Startlöchern?
27. September 2013 - 14:34
- Carta » Leistungsschutzrecht
Die deutsche Huffington Post startet mit Tam-Tam und LSR
24. September 2013 - 9:45
- Carta » Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Alle Macht der VG Wort?
21. September 2013 - 8:30
- Carta » Leistungsschutzrecht
VG WORT will Leistungsschutzrecht wahrnehmen
19. September 2013 - 13:24
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
VG WORT will Leistungsschutzrecht wahrnehmen
13. September 2013 - 10:34
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Springer will das Leistungsschutzrecht demnächst geltend machen
15. August 2013 - 12:01
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Rhein-Zeitung legte erste Bilanz vor
31. Juli 2013 - 14:50
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Morgen tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft
30. Juli 2013 - 14:02
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Springer-Verlag macht keinen Gebrauch vom neuen Gesetz
26. Juli 2013 - 9:14
- der presseschauer » Leistungsschutzrecht
Springer – Gemischtwareladen mit angeschlossener Propagandaplattform
27. Juni 2013 - 12:01
- Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · Der Limbo beginnt
21. Juni 2013 - 21:37
- Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · Eine Tonne Popcorn, bitte! - Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht
19. Juni 2013 - 11:40
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen
12. Juni 2013 - 16:11
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Frank-Walter Steinmeier: “Wir brauchen ein modernes Leistungsschutzrecht” – gegen die “Gratiskultur des Internet”
10. Juni 2013 - 9:27
- Indiskretion Ehrensache » Leistungsschutzrecht
Das Digitale Quartett #35: Gesche Joost
21. Mai 2013 - 15:39
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen
16. Mai 2013 - 10:30
- Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · Das Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · Das Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft
15. Mai 2013 - 10:12
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht tritt am 01.08.2013 in Kraft
10. Mai 2013 - 11:33
- Carta » Leistungsschutzrecht
Zwei Sichtweisen · Antwort an Thomas Jarzombek: Zeit für einen Politikwechsel! - Carta » Leistungsschutzrecht
Zwei Sichtweisen · Antwort an Thomas Jarzombek: Zeit für einen Politikwechsel! - Carta » Leistungsschutzrecht
Zwei Sichtweisen · #rp13: Zeit für re:alpolitik? - Carta » Leistungsschutzrecht
Zwei Sichtweisen · #rp13: Zeit für re:alpolitik?
4. Mai 2013 - 12:29
- Carta » Leistungsschutzrecht
Die re:publica 2013 – Kirchentag oder Hambacher Fest? - Carta » Leistungsschutzrecht
Die re:publica 2013 – Kirchentag oder Hambacher Fest?
29. April 2013 - 11:28
- der presseschauer » Leistungsschutzrecht
Netzkram – Altbekanntes und erfrischend Anderes
25. März 2013 - 9:10
- Carta » Leistungsschutzrecht
Sascha, sei du unser Grillo! - Carta » Leistungsschutzrecht
Sascha, sei du unser Grillo!
23. März 2013 - 21:40
- Internet-Law » Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Sascha Lobo ist wütend - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR: Netzpolitischer Theaterdonner - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR: Netzpolitischer Theaterdonner
22. März 2013 - 18:34
- Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · In eigener Sache: Carta und das Leistungsschutzrecht - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR · In eigener Sache: Carta und das Leistungsschutzrecht - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR: Mutlosigkeit - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR: Mutlosigkeit - netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 12 - netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 12 - Carta » Leistungsschutzrecht
Storify · #LSR: Karlsruhe, übernehmen Sie! - Carta » Leistungsschutzrecht
Storify · #LSR: Karlsruhe, übernehmen Sie! - netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht im Bundesrat sang- und klanglos durchgewunken - netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht im Bundesrat sang- und klanglos durchgewunken - Indiskretion Ehrensache » Leistungsschutzrecht
Deutschland – Abschied vom Technologiestandort - Carta » Leistungsschutzrecht
LSR: Die SPD macht sich ehrlich - Carta » Leistungsschutzrecht
LSR: Die SPD macht sich ehrlich
21. März 2013 - 13:01
- der presseschauer » Leistungsschutzrecht
#LSR – Vertritt der BDZV überhaupt die kleinen Verlage?
20. März 2013 - 13:46
- Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR am Freitag im Bundesrat: Offener Brief an MinisterpräsidentInnen - Carta » Leistungsschutzrecht
#LSR am Freitag im Bundesrat: Offener Brief an MinisterpräsidentInnen
15. März 2013 - 14:00
- netzpolitik.org » leistungsschutzrecht
Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 11
Bundeswirtschaftsministerium steht standhaft an der Seite der Rechteinhaber
Bereits im Juni hatte das von Peter Altmaier (CDU) geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefordert, an der Urheberrechtsreform gravierende Änderungen zulasten der Urheber und der öffentlichen Interessen vorzunehmen. Die Rede war von "roten Linien". Diese wurden kürzlich nicht nur erneuert, sondern noch erweitert.
Keine Rechtssicherheit beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium (BMJV) arbeitet momentan daran, die DSM-Richtlinie der EU in deutsches Recht umzusetzen. Ein zweiter Referentenentwurf wurde bereits veröffentlicht. Darin ist das BMJV einer Forderung des BMWi schon nachgekommen: In die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte ursprünglich eine rechtssichere Klarstellung aufgenommen werden. Unter die Ausnahme für "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge eines Textbeitrags" sollten „in der Regel nicht mehr als acht Wörter“ fallen.
Wie sinnvoll eine solche Klarstellung wäre, zeigt ein Blick auf die Erfahrungen mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das vom EuGH 2019 schließlich für unzulässig erklärt wurde. Auch darin fand sich eine Ausnahme für "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", jedoch ohne konkretisierende Erläuterung. Die Folge waren massive Rechtsunsicherheit, reduzierte Angebote und Prozesskosten in Millionenhöhe – von einer gerichtlichen Klärung war man auch nach sechs Jahren noch weit entfernt.
Doch damit nicht genug. Das BMWi fordert weitere Änderungen am Referentenentwurf und macht davon seine Zustimmung abhängig. So müsse beispielsweise die geplante Mindestbeteiligung der Urheber an den Einnahmen aus dem Verlegerleistungsschutzrecht in Höhe von einem Drittel gestrichen werden. Natürlich nur, "um die Privatautonomie der Parteien nicht zu beschränken", wie es heißt. Dass Urheber sich üblicherweise in einer schwachen Verhandlungsposition gegenüber Presseverlagen befinden und deshalb ohne Mindestquote weniger als ein Drittel erhalten werden, ist offensichtlich gewollt.
Keine Bagatellschranken für Online-Nutzungen
Im Referentenentwurf ebenfalls enthalten ist das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Es dient dazu, Artikel 17 der DSM-Richtlinie umzusetzen. Vereinfacht gesagt sollen die Betreiber bestimmter Online-Plattformen im Grundsatz immer für die Urheberrechtsverletzungen haften, die ihre Nutzer begehen. Sie können sich dieser Haftung unter anderem dadurch entziehen, dass sie eine Lizenzvereinbarung mit dem Rechteinhaber des betreffenden Inhalts schließen.
Ohne eine entsprechende Lizenzvereinbarung kann der Rechteinhaber verlangen, dass sein Inhalt auf der Plattform gesperrt wird. Dies gilt auch für die Zukunft. Die Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, „den Nutzer sofort über das Sperrverlangen des Rechtsinhabers zu informieren“, wenn ein Werk auf die Plattform hochgeladen werden soll. Der Nutzer kann nur „sofort“ informiert werden, wenn das hochgeladene Werk beim Upload – also noch vor Veröffentlichung auf der Plattform – analysiert wird. Nur dann lässt sich für den Plattformbetreiber feststellen, ob bereits ein Sperrverlangen des Rechteinhabers besteht, über das der Nutzer zu informieren ist. Upload-Filter sind mit dem aktuellen Gesetzentwurf daher vorprogrammiert. Das BMWi begrüßt dies, obwohl die CDU in der Vergangenheit großspurig verkündet hatte, dass es keine Upload-Filter geben werde.
Streit entzündet sich nun an einer nutzerfreundlichen Bagatellschranke. Nach Paragraph 6 des UrhDaG soll das Hochladen bestimmter Inhalte auch ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sein. Dies umfasst "bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes, bis zu 20 Sekunden je einer Tonspur, bis zu 1.000 Zeichen je eines Textes und je eines Lichtbildes oder einer Grafik mit einem Datenvolumen von bis zu 250 Kilobyte". Im Gegenzug müsse die Plattform für solche Nutzungen eine angemessene Vergütung an den Rechteinhaber zahlen.
Gleichwohl verlangt das BMWi, dass diese Bagatellschranke restlos gestrichen wird, da sie "erheblichen europarechtlichen Bedenken" begegne. Man erkenne "das dahinter liegende Anliegen an, die Kommunikationsfreiheit der Internetnutzer nicht unverhältnismäßig einzuschränken", müsse dies jedoch auf anderem Wege erreichen. Auf welchem, dazu schweigt sich das BMWi aus.
Und wie sollte es anders sein, auch hier stört sich das BMWi an einer Vergütung der Urheber. Paragraph 7 des UrhDaG sieht einen Direktvergütungsanspruch vor; die Plattformbetreiber sollen die Nutzungsvergütung direkt an den Urheber des veröffentlichten Inhalts zahlen, auch wenn dieser seine Rechte an einen Dritten (Verlag, Medienhaus etc.) übertragen hat. Doch dies dürfte nach Ansicht des BMWi "die Plattformen mit zusätzlicher Bürokratie belasten und die Vertragsverhandlungen insgesamt verlängern." Das möchte man natürlich nicht, auch wenn man das Ziel, "die Künstler und Kreativen für ihre Leistung angemessen zu vergüten", natürlich begrüße. Man hält es offensichtlich für den besseren Ansatz, den Direktvergütungsanspruch zu streichen und die Urheber in aussichtslose Verhandlungen zu schicken, an deren Ende sie leer ausgehen werden. So sieht Kulturförderung aus.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
