
Das Positionspapier der Gewerkschaften Verdi und DJV konstatiert, dass die Erlössituation der Verleger schwieriger geworden sei und Bezahlmodelle online bisher weitgehend gescheitert seien. Die Verleger würden durch ein Leistungsschutzrecht (Presse-LSR) zusätzliche Vergütungen für bislang kostenlos online genutzte Presse-Inhalte erwarten; man sei sich mit den Verlegern einig, dass der Gesetzgeber den Verlagen „die Chance zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung geben sollte”. Ihre Zustimmung zu einem Presse-LSR stellen die Gewerkschaften unter eine Reihe von Bedingungen, darunter in erster Linie eine deutlichere Abgrenzung der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Vergütungsansprüche, eine Beteiligung der Journalisten an den Presse-LSR-Einnahmen im Verhältnis 50:50 und einem Verbot von Buy-Out-Verträgen.
Im Einzelnen dürfe ein Presse-LSR nicht zum Nachteilen der Urheber geltend gemacht werden, insbesondere hinsichtlich der Definition des Begriffs „Presseerzeugnis”. Journalisten müssten zudem hinsichtlich ihrer eigenen Archive von Zahlungen nach dem Presse-LSR ausgenommen sein. Die Einnahmen aus dem Presse-LSR sollten über die VG Wort laufen. Es folgen einige weitere Punkte sowie eine Synopse des Gesetzgebungsvorschlags der Verleger und der von Verdi und DJV vorgeschlagenen Änderungen.