
Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) hat ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als „überfällig” bezeichnet. Man gehe davon aus, das mit der Urheberrechtsnovelle im „Dritten Korb” auch ein Presse-LSR komme, wird die Vorsitzende Inken Boyens in der Meldung auf der VDL-Website zitiert.
Die Inhalte der kleinen und mittleren Tageszeitungen würden mit hohem finanziellen Aufwand realisiert, dafür müsse es „einen entsprechenden Ausgleich” geben. Ein Presse-LSR solle durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommenden.