
Der Landesarbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD in Schleswig-Holstein bezeichnet ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in einer Erklärung als Fremdkörper in der Rechtsordnung. Stattdessen schlägt er ein solches für Journalisten vor, das diese vor den Verlagen als „Oligopolen des Text-Handels” schützen solle.
Die Autoren weisen darauf hin, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren kein unlauteres Kopieren fremder Inhalte betreiben, sondern die Reichweite von Presseprodukten vergrößern. Es gebe auch sonst keinen rechtlichen Schutz in Form von Entgeltansprüchen gegen Wettbewerber sondern allenfalls Verbotsansprüche. Ein Presse-Leistungsschutz würde die Rechte der Betreiber neuer Geschäftsmodelle beschränken und wäre für die Autoren nicht zuletzt verfassungswidrig nach Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art 14. (Eigentumsfreiheit).
Sachlich ist das [Presse-Leistungsschutzrecht] ein Marktpachtzins, also ein Entgelt, das der Inhaber eines alteingesessenen Geschäftsmodells von dem Betreiber eines neuen Geschäftsmodells bekommt, weil das neue Geschäftsmodell ohne das alte keinen Gegenstand hätte. Eine solche Marktpacht möchte der Teil der deutschen Verlegerschaft, deren Lobby hinter diesem Gesetzgebungsvorhaben steht, in ein Gesetz geschrieben haben.