
In einem Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsnovelle kritisieren die Freischreiber, dass die Interessen der eigentlichen Urheber in der aktuellen Debatte kaum berücksichtigt würden. Es gebe keine Interessenidentität zwischen Urhebern und Verwertern, wie von letzteren behauptet.
Die Verwerter versuchten – auch beim Leistungsschutzrecht – sich in die Rolle der eigentlichen Urheber zu drängen. Stattdessen seien Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht und eine Urheber-Abgabe als Ausgleich zu erweiterten Nutzerfreiheiten aus den Schrankenregelungen gefordert. Zum Leistungsschutzrecht heißt es:
„Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnen wir ab, da insbesondere die freien Journalisten durch ein derartiges Recht unzumutbar in ihren Urheberrechten beschnitten werden. Erste Rahmenverträge fordern die Urheber bereits auf, auch sämtliche Leistungsschutzrechte an die Verwerter abzutreten.”