
Horizont.net berichtet über eine Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), auf den VDZ-Zeitschriftentagen in Berlin. Darin hatte Otto grundsätzlich eine große Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums im Internet anerkannt. Zugleich wandte er sich aber auch gegen verbale Angriffe der Verleger auf eine ablehnende Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zu einem Presse-Leistungsschutzrecht. Den BDI für seine Haltung zu geißeln, sei „nicht zielführend”.
Es sei Aufgabe der Verleger als „Kommunikationsprofis”, ihr Anliegen gegebenenfalls prägnanter zu vermitteln. Es gebe, wie auch der BDI finde, noch „eine Reihe zu klärender Fragen”. Hinsichtlich der Marktmacht von Google sagte Otto, es sei nicht Aufgabe des Kartellrechts, das Spannungsverhältnis zwischen verschiedenen Übertragungswegen aufzulösen und fehlende Geschäftsmodelle zu ersetzen. Zugleich wandte sich Otto gegen gebührenfinanzierte Gratisangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet.