
Bei c’t berichtet Stefan Krempl über das Eckpunktepapier des DIHK zu „Fragen der digitalen Welt”. Darin heißt es unter Einschränkungen, dass Schutzlücken im Urheberrecht zu schließen seien und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger „eine Rolle spielen” kann.
Gesetzlich vorgeschriebe Abgaben lehne der DIHK ab, stattdessen könne nach „freiwilligen Lizenzmodellen” vergütet werden. Das Votum der DIHK-Fachgremien sei zuvor anders ausgefallen: ein Presse-LSR dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen.