
Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, behandelt in diesem Beitrag von 2006 vor allem die urheberrechtliche Position von Wissenschaftlern, geht dabei jedoch am Rande auch auf ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) ein. Ein solches hält er als Investitionsschutz allenfalls an Stelle des bestehenden, von Journalisten abgeleiteten Schutzes für denkbar – nicht zusätzlich dazu. Es solle dabei vor allem um einen Mitbewerberschutz gehen, also einen Schutz der Verwerter untereinander. Ein solches Presse-LSR dürfe keinesfalls zu erschwertem Zugang zu Information und damit einer Beeinträchtigung der Wissenschaft führen.
(erschienen in der Zeitschrift GRUR Int – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil – 2006, S. 179)