
Nina Galla beschäftigt sich mit kritischen Folgen und offenen Fragen des Leistungsschutzrechts bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen. Vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs und seiner Definition einer gewerblichen Nutzung auch von Teilen von Presseerzeugnissen könnten vor allem auch (nicht private) Facebook-Postings oder -Pages darunter fallen:
Sicher postet der, der sein Profil auf privat eingestellt hat. Fanpages sind es nicht. Das bedeutet für das Community Management, dass es entweder auf Verlinkungen zu vielen aktuellen Artikeln verzichten, oder das Unternehmen hinter der Page Lizenzen erwerben muss – mit all den mühsamen Anfragen wie oben beschrieben. Auch hier gilt: Die Lage ist so ungeklärt, dass ich für sachdienliche Hinweise dankbar bin, sollte ich falsch interpretieren (bin schließlich kein Jurist).
Offen bleibt ihrer Anschauung nach, wie es im Fall von Twitter und Linkverkürzern aussehen würde. Sie hofft jedenfalls darauf, dass das LSR noch als ganzes gekippt wird.