Im Blog „Digitale Linke” schreibt Petra Sitte über die heutige nichtöffentliche Sitzung (PDF) im Unterausschuss Neue Medien, auf der Staatssekretär Max Stadler über den Stand der Dinge beim Leistungsschutzrecht berichtet hat.
Demnach sieht es so aus:
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Ein Gesetzentwurf liegt offenbar weiterhin nicht vor
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Für Aggregatoren könne sich das Justizministerium zwei Lösungen vorstellen: Entweder müssten sie Lizenzen über eine Verwertungsgesellschaft erwerben, alternativ würde ein Unterlassungsanspruch der Verlage gegenüber Aggregatoren geschaffen
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Auch Blogger würden betroffen sein, wenn sie – dem Verständnis des Ministeriums nach – gewerblich handeln. Schon ein Werbebanner soll dafür ausreichen.