Auf seiner privaten Homepage behandelt Jan Mönikes, Rechtsanwalt und Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher, die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) in einer umfänglichen Frage-Antwort-Sammlung.
Er geht darin unter verschiedenen Blickwinkeln auf die Hintergründe eines Presse-LSR ein und betrachtet die geplante Einführung politisch, wirtschaftlich und rechtshistorisch. Konkret gibt er Antworten auf die folgenden Fragen:
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Was ist ein Leistungsschutzrecht?
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Welche Leistung erbringt der Inhaber eines Leistungsschutzrechtes?
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Wieso gibt es in Deutschland bislang noch kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage?
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Um was geht es den Presseverlegern?
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Was ist der Hintergrund, das eigentliche Problem der Presseverleger?
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Ist das Internet schuld am Strukturwandel der Presse?
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Wie viel Geld soll mit dem Leistungsschutzrecht eingenommen werden?
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Sind die Verlage von Google & Co abhängig?
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Sollen nur Google & Co. zur Kasse gebeten werden?
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Haben die Verleger nicht bereits genügend Rechte?
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Wie soll ein Leistungsschutzrecht der Verlage konkret ausgestaltet sein?
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Ist das Leistungsschutzrecht nicht lediglich so eine Art “Freiwillige Flatrate” für Internetinhalte?
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Gibt es dann eine Art „GEMA für journalistische Produkte im Internet“?
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Gäbe es dann mehr Geld für Journalisten?
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Und was ist mit der Idee „Kulturflatrate“?
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Wird das Leistungsschutzrecht für Verlage kommen?
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Kann ich das LSR in der Praxis nicht einfach später umgehen?
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Wieso kritisiert u.a. der BdP die Pläne der Verleger?
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Warum lehnen die Verbände das Leistungsschutzrecht ab?
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Besteht nicht die Möglichkeit zu einem Kompromiss?
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Warum ist das Leistungsschutzrecht ein untaugliches Instrument zur Gewährleistung von Qualitätsjournalismus?
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Geht es nur um Geld, oder gibt es auch weitere Gefahren?
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Wie kann Qualitätsjournalismus trotzdem gewährleistet werden?