
Stefan Niggemeier sieht die Chancen für das Leistungsschutzrecht durch den jetzt öffentlichen Referentenentwurf sinken: „Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar.” Auch bei den Verlagen selbst scheine keine Einigkeit mehr zu herrschen.
Zur Diskussion über Links und Zitate hält er fest, dass die in Blogs üblichen Hinweistexte üblicherweise nicht durchs Zitatrecht erlaubt sind, sondern weil die Ausschnitte unterhalb der Schöpfungshöhe liegen – dem Bereich, der bei einem Schutz auch kleiner Teile von Presseinhalten vom Leistungsschutz erfasst wäre. Niggemeier:
Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.