
Seit Donnerstag, dem 1.8.2013, ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft. Die Folgen sind nicht abschätzbar und die juristische Auslegung ist äußerst streitig. Überraschenderweise - oder vielleicht auch gerade nicht - verzichten viele Verlage auf ihre neuen Rechte. Sie erlauben Suchmaschinen und Newsaggregatoren, weiterhin kostenlos mittels Überschrift und kurzem Anrisstext auf Verlagstexte zu verlinken (sog. Opt-In). Der Axel-Springer-Verlag zum Beispiel hat jedoch zumindest Google gegenüber erklärt, dass dies nur eine Übergangsphase sei und man in der Tat Geld mit dem Leistungsschutzrecht verdienen wolle. Wann und ob es dazu kommt, wird die Zukunft zeigen; und auch, ob andere Leistungsschutzbereichtigte es Springer gleichtun werden.