
Nach der Ankündigung des Koalitionsausschusses schlagen die Debattenwellen wieder hoch. Hier unvollständig einige Reaktionen im Überblick (Hinweise gerne an redaktion at leistungsschutzrecht.org):
Markus Beckedahl bei netzpolitik.org zur Ankündigung:
Die Ausgestaltung dürfte spannend werden und da sind wir mal auf die konkreten Ideen der Bundesregierung gespannt. Wir verlassen uns aber erstmal auf die Intelligenz des Bundestages, so einen Quatsch nicht umzusetzen.
Kai Biermann zählt im Kommentar bei Zeit Online vier Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht auf:
Weil eine Branche unfähig ist, sich einer technischen Veränderung anzupassen, will sie mit sinnlosen Gesetzen Grundrechte einschränken? Und die Regierungskoalition macht das mit? Das nun offenbart ein bemerkenswertes Demokratieverständnis.
Sicher ist jedoch eines: Prosumenten werden sich nicht auf Abschlagszahlungen oder mit der damit zusammenhängenden Bürokratie und dem drohenden Abmahnwahn lange herumschlagen. Der Prosument wird sich dann in Zukunft Publikationen suchen, die vom Leistungsschutzrecht befreit sind. Stell dir vor es ist Verlag und keiner folgt ihm.
Aber ohne viel Geld im Rücken wird sich kein Startup an so etwas wagen, wenn es viel Geld für die Links mit einkalkulieren muss. Im schlimmsten Falle werden schon bestehende Nachrichten-Aggregatoren eingestampft oder ihr Angebot stark einschränken. Verloren hätten so alle: Die Verleger, die Anbieter und die Nutzer.
Eines steht aber jetzt schon fest: Es wird sich etwas ändern. Dass Lobbies ihre Wunschzettel so einfach erfüllt bekommen, erzeugt nicht nur Unverständnis und Wut: Es wird auch für kreative Ideen sorgen. Da kann man dem Netz voll und ganz vertrauen. Übrigens: Während des Goldrauschs haben die Gemischtwarenhändler die größten Vermögen gemacht.
Was zunächst klingt wie ein Zugeständnis an die Journalistenverbände (die dies scheinbar als Erfolg verbuchen), ist in Wahrheit ein trojanisches Pferd. Denn es erhöht die Abhängigkeit der Journalisten von den klassischen Presseverlagen.
Das Leistungsschutzrecht ist eine Einschränkung der Verlage selbst. Wenn unklar ist, wer noch wie frei zitieren kann, dann bedroht das die Pressefreiheit. Noch ist die unsinnige Idee des Leistungsschutzrechts Theorie. Lassen wir sie nicht Realität werden.
[...] dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Hyperlinks durch das Leistungsschutzrecht ebensowenig tangiert werden soll wie die Möglichkeit zur privaten Nutzung von Presseerzeugnissen.
Nun gilt es, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage klar auszugestalten. Hierbei kommt es auf wichtige Details an. So muss die Verwendung von Links weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein. [...] Zudem müssen sogenannte "Snippets" freigestellt bleiben.
Klar scheint schon jetzt: Von einem Leistungsrecht profitieren würden vor allem größere Verlage und Zeitungen - kleinere wären auf den Traffic, den Aggregatoren und Suchmaschinen ihnen liefern ohnehin angewiesen und würden aufgrund ihrer Größe von Schutzrechten in weit geringerem Maße profitieren.
Was das konkret bedeutet, ist völlig unklar.- Verletzen die von Facebook beim Posten von Links automatisch übernommenen Textauszüge Leistungsschutzrechte?- Würde ein in einem Blog eingebundener RSS-Feed mit aktuellen Schlagzeilen einer Nachrichtenseite deren Leistungsschutzrecht berühren?- Wie lang darf ein Textauszug unter einem Link sein?
Google und womöglich auch die Perlentaucher und turi2s dieses Landes sollen den Verlagen also Geld dafür geben, dass sie helfen, dass deren Inhalte ein Publikum finden. Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen.
Die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verleger wurde anlässlich der Totalrevision des Urheberrechts geprüft. Es wurde darauf verzichtet, weil die Verleger bereits [...] über einen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz verfügen und weil man Mehrfachentschädigungen vermeiden wollte. Daran hat sich nichts geändert. In der Praxis lassen sich die Verleger zudem regelmässig die Urheberrechte abtreten. Ein Leistungsschutzrecht würde somit einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist.
In der Praxis wird völlig offen sein, ob beispielsweise ein Flattr-Button auf der Website schon die Gewerblichkeit positiv indiziert. Das sollen dann die Gerichte entscheiden?
Der Wortlaut des Beschlusses belegt einmal mehr, dass man in der Regierungskoalition weder das Internet noch das Urheberrecht verstanden hat. Denn Suchmaschinenbetreiber verbreiten keine Presseerzeugnisse. Es sind einzig und allein die Verlage, die ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich machen und es ist ihre freie Entscheidung dies zu tun.
[...] äußerst zweifelhafte, nicht mit sachlichen Argumenten zu rechtfertigende Subventionierung einer kleinen Zahl einflussreicher Medienhäuser, die auch nach zehn oder gar 15 Jahren im Internet noch immer eine Aversion gegen den Link, einen elementaren Bestandteil des Netzes, hegen und sich diesen künftig vergüten lassen wollen.
Die Schlussfolgerung wäre dann, dass Google News dem Onlinenachrichtenmarkt tatsächlich einen Mehrwert bringt, der sich in besserer Aufmerksamkeitsverteilung niederschlägt und somit den Verlagen eher nützt statt schadet, weil sie selbst nicht in der Lage oder nicht willens sind, ähnliche Angebote zu schaffen.